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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf vom 29. September 2026 · gilt für kidou.ch und die App kidou
Entwurf, rechtlich noch nicht geprüftDiese Fassung ist ein Entwurf. Angaben in eckigen Klammern folgen vor dem Start.

Kurz gesagt

  • Für Eltern ist kidou gratis.
  • Den Betreuungsvertrag schliesst ihr direkt mit dem Anbieter, nicht mit kidou.
  • Anbieter zahlen nur für Pro, monatlich kündbar.
  • Anbieter sind für ihre Angaben verantwortlich. Stimmt etwas nicht, meldet es uns.
Inhalt

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für kidou.ch und die App kidou, für Eltern und für Anbieter. Betreiberin ist [Firmenname und Adresse folgen], siehe Impressum.

2. Was kidou macht

kidou zeigt Betreuungsangebote und leitet Anfragen weiter. Den Betreuungsvertrag schliessen Familie und Anbieter direkt miteinander. kidou ist nicht Vertragspartei.

3. Konto

Für ein Konto brauchst du eine gültige E-Mail-Adresse. Halte deinen Zugang geheim und melde uns Missbrauch sofort.

4. Für Eltern

Suche, Anfragen und die App sind gratis. Du schickst eine Anfrage an höchstens acht Anbieter gleichzeitig. Angaben zu deinen Kindern müssen stimmen.

5. Für Anbieter

Ihr veröffentlicht nur, was stimmt, und bestätigt eure Plätze regelmässig. Fotos zeigen keine erkennbaren Kinder ohne Einwilligung der Eltern. Entwürfe des Assistenten prüft ihr, bevor ihr sie sendet.

6. Preise und Zahlung

Basis ist gratis. Pro kostet CHF 2.50 pro betreutem Kind und Monat, die ersten 30 Tage sind gratis. Bezahlt wird monatlich per Karte (über Stripe, im Voraus) oder mit QR-Rechnung von kidou (nach dem Monat, zahlbar in 30 Tagen). Pro ist auf Ende Monat kündbar, mit Karte auf das Ende der bezahlten Periode. Schlägt eine Zahlung per Karte fehl, läuft Pro noch 14 Tage weiter; danach pausieren die Pro-Funktionen bis zur Zahlung, die Daten bleiben erhalten.

7. Haftung

Für die Angaben im Profil ist der Anbieter verantwortlich. kidou haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit das Gesetz das zulässt.

8. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Betreiberin [Ort folgt], zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.